Die unterschiedlichen Grabstätten

Das Grab als Ort des Gedenkens

Angehörige finden sich nicht nur im Rahmen der eigentlichen Beerdigung eines Verstorbenen an dessen Grabstätte ein, um ein letztes Mal vom geliebten Menschen Abschied zu nehmen. Auch nach der Beisetzung werden oft zu bestimmten Anlässen die Gräber von Verstorbenen besucht, um diesen beispielsweise an Geburtstagen oder Todestagen zu gedenken. Damit ist ein Grab auf einem Friedhof nicht nur ein Ort, an dem Verstorbenen bestattet werden, sondern auch ein Ort der Erinnerung und des Gedenkens an geliebte Menschen.

 

Sarggrab und Urnengrab

Ein Grab ist für die Beisetzung von Verstorbenen vorgesehen. Je nachdem, ob der Verstorbene im Rahmen einer Erdbestattung oder Feuerbestattung beigesetzt wird, wird entweder ein Sarg oder eine Urne ins Grab hinabgelassen. Daher ist auch von einem Sarggrab und einem Urnengrab die Rede.

 

Wahlgrab und Reihengrab

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem Wahlgrab und einem Reihengrab. Bei einem Wahlgrab sind die Lage und Größe des Grabes frei wählbar. Ein Reihengrab wird hingegen der Reihe nach vergeben. Das bedeutet: Wenn sich Angehörige für die Bestattung eines Verstorbenen in einem Reihengrab entscheiden, dann haben sie keinen Einfluss auf die Lage und Größe der Grabstätte. Die beiden traditionellen Grabarten stehen sowohl für klassische Beerdigungen im Sarg als auch für Beisetzungen in Urnen zur Verfügung.

 

Was ist ein Wahlgrab?

Wer sich als Angehöriger dafür entscheidet, einen Verstorbenen in einem Wahlgrab beisetzen zu lassen, kann die Lage und die Größe des Grabes selbst bestimmen. Das ist auch dann möglich, wenn man bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Bestattungsvorsorge die eigene Beisetzung plant, unabhängig davon, ob man sich für eine Erdbestattung im Sarg oder eine Feuerbestattung entscheidet, bei der die Urne ins Urnengrab hinabgelassen wird. Es besteht die Möglichkeit, mehrstellige Wahlgräber zu erwerben. Diese bieten sich besonders für Personen wie Ehepartner an, die oftmals nach ihrem Tod nebeneinander bestattet werden möchten. Wahlgräber sind in der Regel Pflegegräber, allerdings besteht auf manchen Friedhöfen auch die Möglichkeit ein pflegefreies Wahlgrab zu erwerben. Hier gibt die Friedhofsverwaltung die Grabgestaltung vor.

 

Reihengrab

Wie der Name der Grabart verrät, handelt es sich bei einem Reihengrab um eine Ruhestätte, die der Reihe nach vergeben wird. Das bedeutet: Wenn ein Mensch verstirbt und sich die Angehörige für die Bestattung des Verstorbenen in einem Reihengrab entscheiden, dann haben sie keinen Einfluss auf die Größe und die Lage der Grabstelle. Das gilt sowohl für Reihengräber, die für eine Erdbestattung in einem Sarg vorgesehen sind, als auch für entsprechende Urnengräber für eine Urnenbeisetzung. Neben anderen Grabarten handelt es sich bei einem Reihengrab um ein Einzelgrab. Diese Gräber können als Pflege- oder pflegefreies Grab erworben werden.

 

Bezeichnungen für unterschiedlichen Grabstätten je nach Bestattungsvariante

Unabhängig von der generellen Klassifizierung einer Grabstätte als Wahl- oder Reihengrab gilt: Je nachdem, im Rahmen welcher Bestattungsvariante Verstorbene bestattet werden, unterscheiden sich die Bezeichnungen für bestimmte Gräber. Wird beispielsweise nach der Einäscherung im Krematorium die Asche des Verstorbenen in einer Urne im Erdreich beigesetzt, wird die Grabstelle als Urnengrab bezeichnet. Handelt es sich etwa um eine Baumbestattung, spricht man bei der letzten Ruhestätte wiederrum von einem Baumgrab.

 

Urnenwand

Bei der Bestattung in einer Urnenwand wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen in einer der Wandnischen beigesetzt. Im Anschluss wird diese Nische mithilfe einer Platte verschlossen. In der Regel besteht diese Platte aus Stein.

 

Das anonyme Grab

Manche Menschen möchten sich anonym auf einem Gemeinschaftsgrabfeld bestatten lassen. Die Gründe für eine anonyme Bestattung sind unterschiedlich. Ein Grund für eine anonyme Beisetzung kann beispielsweise sein, die Bestattungskosten so gering wie möglich zu halten. Für ein anonymes Grab sind die Kosten vergleichsweise niedrig, denn einige Posten, die üblicherweise im Rahmen einer Bestattung anfallen, entfallen für ein anonymes Grab. Ein entfallender Kostenfaktor ist beispielsweise ein Grabstein mit namentlicher Kennzeichnung, denn Grabsteine dürfen nicht an einem anonymen Grab aufgestellt werden. Zudem entstehen für ein namenloses Grab keine Kosten für die Grabpflege.

Wer bereits zu Lebzeiten für die eigene Beerdigung vorsorgen möchte und eine anonyme Bestattung in Erwägung zieht, sollte die Entscheidung gut überdenken. Denn im Rahmen einer anonymen Bestattung werden in der Regel auch die Angehörigen nicht über den Beisetzungsort in Kenntnis gesetzt. Damit fehlt vielen Angehörigen oft ein Ort, den sie jederzeit aufsuchen können, um ihre Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen zu verarbeiten.

 

Nutzungsrecht für Gräber

Das Nutzungsrecht an der Grabstätte hat die Person, die die Grabstätte erworben hat oder in manchen Fällen beibt das Nutzungsrecht auch beim Betreiber des Friedhofes. Das Grab kann für die Dauer der sogenannten Ruhezeit nicht aufgelöst werden. In der Regel beträgt die Ruhezeit bzw. Ruhefrist für Gräber auf den hiesigen Friedhöfen dreißig Jahre. In Absprache mit der Friedhofsverwaltung kann die Ruhezeit für Wahlgräber verlängert werden.

 

Grabpflege & Grabpflegekosten für eine Grabstätte

Ein Faktor, der Einfluss auf die Höhe der Bestattungskosten nimmt, ist die Grabpflege. Je nach Bestattungs- und Grabart fällt der Aufwand für die Grabpflege unterschiedlich aus. So ist ein Wahlgrab in der Regel größer als ein Reihengrab. Mit der Größe der Grabstätte steigt auch der Aufwand für die Grabpflege. Wer diese selbst übernimmt, kann Kosten sparen. Doch es besteht auch die Möglichkeit, eine Friedhofsgärtnerei mit der Pflege der Grabstätte zu beauftragen.

 

Was kostet ein Grab?

Die Grabkosten werden vom Friedhofsträger in der Friedhofssatzung festgesetzt. Hier kann es dazu kommen, dass die Grabkosten stark variieren. Zudem nimmt die Wahl der Grabart ebenfalls Einfluss auf die Kosten. Hier besteht die Möglichkeit in der jeweiligen Friedhofssatzung sich über die Kosten der einzelnen Gräber auf dem Friedhof zu erkundigen.